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CODEX und wie sich Ihre Allergenkennzeichnung ändern könnte: 5 Dinge, die Sie wissen müssen

Der CODEX-Standard zur Allergenkennzeichnung wird sich ändern - aber wie werden sich diese Änderungen auf die Kennzeichnung Ihrer Produkte auswirken? Auch wenn es einige Zeit dauern kann, bis diese Änderungen sich in regionale und lokale Vorschriften niederschlagen, müssen Lebensmittelhersteller wissen, was auf sie zukommt, damit sie sich vorbereiten können. Im Folgenden werfen wir einen Blick auf die vorgeschlagenen Änderungen und die möglicherweise aufgeworfenen Fragen.

1. Worum geht es bei den vorgeschlagenen CODEX-Änderungen?

Wir können die vom Expertenausschuss vorgeschlagenen Änderungen wie folgt zusammenfassen:

  • Streichung einiger „klassischer“ Allergene aus der globalen Liste der prioritären Allergene: Sojabohnen, Paranüsse, Macadamianüsse, Pinienkerne und Hafer, die alle in Zukunft in eine „sekundäre“ Prioritätenliste aufgenommen werden sollen. Die einzelnen Länder können je nach regionaler Häufigkeit entscheiden, ob sie diese Allergene in die Kennzeichnung aufnehmen wollen;
  • Aufnahme von Sesam als globales prioritäres Allergen;
  • aktive Überwachung einiger Allergene, die an Bedeutung gewinnen könnten, wenn mehr Daten zur Verfügung stehen (Kiwi, Insektenproteine usw.), um ihre künftige Aufnahme zu beurteilen;
  • Festlegung von Referenzdosen für Allergene auf der globalen Prioritätenliste. Diese Referenzdosen entsprechen der Menge des Allergens, die 95 % der Allergiker zu sich nehmen können, ohne schwere Reaktionen zu zeigen. Diese Dosen sollen bei Allergenmanagement-Programmen als Teil der Risikobewertung und als Entscheidungsgrundlage für die vorsorgliche Kennzeichnung von Allergenen (PAL) verwendet werden;
  • Schaffung eines rechtlichen Rahmens für die PAL, der festlegt, wann und wie die Kennzeichnung erfolgen darf.

 

2. Bedeuten die Änderungen, dass ich mit der Kennzeichnung von Sojabohnen aufhören und sie für Sesam einführen muss?

Was Sojabohnen betrifft, lautet die kurze Antwort: Es kommt darauf an. Obwohl Sojabohnen von der Liste der weltweit prioritären Allergene gestrichen wurden, gibt es immer noch regionale Unterschiede, die zusätzliche Allergene in die lokalen Verordnungen aufnehmen, um diese Unterschiede zu berücksichtigen. Normalerweise ist es viel einfacher, eine Verordnung zu verschärfen als sie zu lockern. Einige Länder werden beschließen, die Kennzeichnungspflicht für Sojabohnen trotz der Standardempfehlung beizubehalten, da die Verordnung dort bereits in Kraft ist. Ähnlich verhält es sich mit Paranüssen, Macadamia und Pinienkernen.

Der Fall von Sesam ist viel unkomplizierter und daher wird dieses Allergen wahrscheinlich in die aktuelle Liste der Allergene, die in allen Mitgliedsländern der Welthandelsorganisation (WTO) gekennzeichnet werden müssen, aufgenommen. Warum? Aus demselben Grund wie oben erwähnt: Es ist in der Regel einfacher, Vorschriften zu verschärfen, als sie abzuschwächen.

 

3. Muss ich jetzt eine PAL auf meinen Etiketten angeben?

Die einfachste Antwort auf diese Frage lautet: Nein, noch nicht! Der Expertenausschuss hat zwar empfohlen, einen Rechtsrahmen für die Anwendung der PAL zu schaffen, aber seine Arbeit könnte den Anstoß für die Einrichtung einer weiteren Task Force geben, die sich speziell mit der PAL befasst, anstatt alle Empfehlungen sofort umzusetzen. Der Ausschuss hat nämlich nicht nur die Schaffung eines Rahmens vorgeschlagen, sondern auch Empfehlungen gegeben, wie und wann eine PAL umgesetzt werden soll.

Inzwischen ist allgemein bekannt, dass die PAL in ihrer gegenwärtigen Form uneinheitlich verwendet wird, ihre Anwendung in vielen Fällen willkürlich ist und nicht auf einer angemessenen Risikobewertung basiert. Darüber hinaus gibt es nicht in vielen Ländern eine Verordnung, die die Verwendung einer PAL auf vorverpackten Produkten vorsieht, geschweige denn, wie sie anzuwenden ist.

Der Expertenausschuss hat sich für einen ähnlichen Ansatz entschieden, wie er bereits vom Allergenbüro im Rahmen des VITAL®-Programms vorgeschlagen wurde, d. h., dass die Verwendung einer PAL auf einem umfassenden, auf einer Risikobewertung basierenden Allergenmanagementprogramms beruhen sollte, das den Vergleich des Allergengehalts im Endprodukt mit Referenzdosen beinhaltet. Außerdem würde die Verwendung einer PAL von der vorherigen Durchführung solcher Programme abhängen und könnte ansonsten verboten werden. Der Expertenausschuss hat bei der Festlegung der Referenzdosen einen etwas anderen Ansatz gewählt. Die allgemeine Anwendung ist jedoch dieselbe: Die Referenzdosen werden zur Festlegung von Auslösewerten für das Endprodukt verwendet – diese wiederum dienen als Grundlage für die Entscheidung, ob eine PAL angewendet werden soll.

4. Wenn die Referenzdosen mit dem Ziel festgelegt werden, 95 % der Bevölkerung zu schützen, könnte ich dann mein Unternehmen nicht besser schützen, wenn ich eine PAL anwende, auch wenn der Auslösewert nicht erreicht wurde?

Nein. Der Vorschlag enthält nämlich die Empfehlung, dass keine PAL angewendet werden darf, wenn die Präsenzmenge den Auslösewert nicht überschreitet. Mit dieser Maßnahme wird eindeutig das Problem des Missbrauchs einer PAL durch einige Hersteller angegangen. Die Empfehlungen gehen sogar noch weiter und schlagen ein deutlich sichtbares Logo vor, das darauf hinweist, dass bei der Herstellung des Lebensmittels eine angemessene Allergenrisikobewertung durchgeführt wurde, unabhängig davon, ob eine PAL verwendet wird.

Mehr noch: Der gewählte Grenzwert von 95 % berücksichtigt nicht nur das Auftreten von allergischen Reaktionen, sondern auch den Schweregrad dieser Reaktionen. Auf diese Weise geht der Expertenausschuss davon aus, dass jede Reaktion, die für den Verzehr bei und unterhalb der festgelegten Referenzdosen gemeldet wird, mild wäre. So wird sowohl ein übermäßiger Schutz der Verbraucher, der ihnen keinen zusätzlichen Nutzen bringt, vermieden, als auch die Notwendigkeit, für einige Produkte übermäßig empfindliche Nachweismethoden zu entwickeln. 

5. Kann Kann ich mein Lebensmittel als „allergenfrei“ kennzeichnen, wenn der Gehalt an Allergenen unter den empfohlenen Referenzdosen liegt?

Nein. Beachten Sie bitte, dass die Schwellenwerte als Hilfsmittel eingesetzt werden sollen, um zu entscheiden, ob eine PAL notwendig ist. Sie dürfen nicht als Kriterium für die Entscheidung herangezogen werden, ob ein Produkt als „frei von“ gekennzeichnet werden kann. „Frei-von“-Lebensmittel sind weitgehend undefiniert und ihre Kennzeichnung ist nicht geregelt. Daher rät der Ausschuss ausdrücklich davon ab. Um die Kennzeichnung „frei von“ anzubringen, muss sich der Hersteller auf entsprechend ausgewählte Standards stützen, die die Sicherheit seiner Lebensmittel und die Zuverlässigkeit einer solchen Angabe gewährleisten können. Dies würde jedoch den Rahmen dieser Diskussion und der Empfehlungen des Expertenausschusses sprengen.

Schlussfolgerung: Zeit, sich für CODEX vorzubereiten

Diese Vorschläge warten noch auf die Genehmigung durch die jeweiligen CODEX-Kommissionen. Auch wenn die Veröffentlichung der neuen Standards und ihre weitere Annahme durch alle Unterzeichnerstaaten nicht von heute auf morgen erfolgen kann, so ist doch eines klar: Die Lebensmittelunternehmer haben noch Zeit, sie zu bewerten und gegebenenfalls anzupassen. Aber wer sich nicht vorbereitet, wird scheitern. Und obwohl die Standards keine gesetzlichen Bestimmungen haben, stellt ihre derzeitige Überarbeitung einen großen Schritt in die richtige Richtung für ein besseres und angemesseneres Management von Lebensmittelallergenen dar.

Veröffentlicht am:

Lebensmittel-Allergene

Dieser Artikel wurde in Spot On #16 veröffentlicht.

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